Weitere Informationen zu ihren Rechten im Bezug auf Handwerker


Erhebt der Schlosser für das Öffnen der Tür eine lächerlich hohe Gebühr, können sich die betroffenen Wohnungseigentümer wehren. Es gab einige Urteile, in denen Schlosser verurteilt wurden, weil sie Kunden teilweise zurückgezahlt hatten, nachdem sie überhöhte Preise erhoben hatten. Aktueller Tipp: Das Notruf-Telefonbuch hat zwar eine Ortsvorwahl, kommt aber eigentlich aus weiter Ferne. Müssen Verbraucher hohe Reisekosten für die Türöffnung bezahlen?

Schlüsseldienste – das sind Ihre Rechte
Eine Person wird seine Wohnung nicht betreten können und den Schlüsseldienst anrufen. Die eiligen Mitarbeiter öffneten die Tür, ohne die Kosten vorher zu besprechen. Dann der Schock: Rund 308 Euro wollte der Dienstleister für seinen Job. Der Bewohner zahlt zuerst und geht dann zu einem Anwalt, weil er die Rechnung für zu hochhält.

Für einfaches Türöffnen meist 112 Euro
Der Auftraggeber hat den Schlüsseldienst beim Amtsgericht Ringen (Niedersachsen) verklagt. Erfolg: Laut Landgericht Lingen schuldeten die Anwohner nur „übliche Vergütungen“, weil der Preis nicht vor Türöffnung besprochen wurde. In diesem Fall hörte das Gericht wie üblich etwa 112 Euro. Der Kunde hat 196 Euro eingezogen (Az. 4 C 529/16, vollständiges Urteil). Außerdem muss der Schlüsseldienst Anwaltskosten für die gesperrte Person zahlen.

Reisekostenpauschale: 36 Euro
Zur Ermittlung der „üblichen“ Kosten der Türöffnung ermittelt das Amtsgericht Lingen die Preisempfehlung des Bundesverbandes Metall (BMV). Zum Zeitpunkt der Urteilsverkündung (Oktober 2016) sah die Liste vor, dass die Tür in ländlichen Gebieten werktags zwischen 8 und 18 Uhr für 15 Minuten geöffnet wurde und die einheitliche Gebühr etwa 76 Euro betrug. Hinzu kommt eine Reisekostenpauschale von 36 Euro. Das Amtsgericht berechnete also insgesamt 112 Euro.

Zusatzkosten
Hat der Schlüsseldienst Materialkosten, zum Beispiel weil er einen neuen Schließzylinder einbauen muss, können die Kosten höher ausfallen. Der Verband schlägt vor, dann einen Zuschlag von 36 Euro festzusetzen. Bei einer Türöffnung von mehr als 15 Minuten fallen die Kosten noch höher aus.

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